Sozialpädagogische Einzelfallhilfe ...
... schafft die Möglichkeit der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.
… bietet Halt und Sicherheit beim Erkunden der eigenen Möglichkeiten und der Umwelt.
… ist im Sozialgesetzbuch verankert als Unterstützung zur Teilhabe am Leben, als Frühförderung (beide nach § 55 SGB IX) oder als schulunterstützende Hilfe (§ 54 SGB XII).
… soll Benachteiligung ausgleichen und ganz individuell Selbstbestimmung und Entwicklungsschritte möglich machen.
… hat oft auch die Entlastung der gesamten Familie als „Neben-Effekt“.
Die Inhalte jeder Hilfe richten sich nach den Bedürfnissen, Wünschen, Fähigkeiten und Ressourcen des einzelnen Hilfenehmers.
Die individuellen Förderziele betreffen z. B. die Bereiche …
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i. V. m. § 31 SGB VIII)
Zum Leistungsspektrum der Einzelfallhilfe gGmbH gehört im Rahmen der Hilfen zur Erziehung auch die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.
Bei Fragen zu den Anträgen, zum Ablauf oder möglichen Inhalten der Hilfen kann man sich an Sterntal wenden – wir beraten dann gern!
Gerard van den Tillart, Steffen Magnus und Christina Wittke sind Koordinatoren der Ambulanten Hilfen.
Sterntal Einzelfallhilfe gGmbH
Binger Str. 87
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